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   SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05   

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SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05 (https://dejure.org/2012,102927)
SG Kassel, Entscheidung vom 15.02.2012 - S 4 U 221/05 (https://dejure.org/2012,102927)
SG Kassel, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - S 4 U 221/05 (https://dejure.org/2012,102927)
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  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Auch wenn diese Erfahrungssätze das Gericht im Einzelfall nicht binden, so bilden sie doch die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis (BSG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 RU 22/87; Urteil vom 30.6.1998 B 2 U 41/97 R -).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Steht die unfallbedingte Leistungseinbuße fest, so ist zu bewerten, wie sie sich im allgemeinen Erwerbsleben auswirkt; dabei sind die medizinischen und sonstigen Erfahrungssätze ebenso zu beachten wie die Gesamtumstände des Einzelfalls (BSG, Urteil vom 27.6.2000 - B 2 U 14/99 R -, Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 24/00 R -).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R

    Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Insoweit bilden sie ein geeignetes Hilfsmittel zur Einschätzung der MdE (BSG, Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Steht die unfallbedingte Leistungseinbuße fest, so ist zu bewerten, wie sie sich im allgemeinen Erwerbsleben auswirkt; dabei sind die medizinischen und sonstigen Erfahrungssätze ebenso zu beachten wie die Gesamtumstände des Einzelfalls (BSG, Urteil vom 27.6.2000 - B 2 U 14/99 R -, Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 24/00 R -).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität - BSG, Urteile vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - und B 2 U 27/04 R; Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - , zitiert nach Juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität - BSG, Urteile vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - und B 2 U 27/04 R; Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - , zitiert nach Juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität - BSG, Urteile vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - und B 2 U 27/04 R; Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - , zitiert nach Juris).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Auch wenn diese Erfahrungssätze das Gericht im Einzelfall nicht binden, so bilden sie doch die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis (BSG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 RU 22/87; Urteil vom 30.6.1998 B 2 U 41/97 R -).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus SG Kassel, 15.02.2012 - S 4 U 221/05
    Davon abzugrenzen ist der Gesundheitserstschaden, der keine Folge des Arbeitsunfalls darstellt, sondern ein den Versicherungsfall selbst begründendes Tatbestandsmerkmal darstellt (BSG, Urteil vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R).
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